Tierrettungsgruppe Main Taunus Kreis

Grundsätze

Tierschutzgesetz (TierschG)

§ 1 Grundsatz

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Grundsätze

· Das Retten von Tieren aus Notlagen

· Das Einfangen von Tieren zum Schutz des Menschen

· Das Einfangen zum Eigenschutz des Tieres

· Die Erstversorgung von Verletzungen

· Der Transport gemäß Tiertransportverordnung zum                 Zoo, Tierheim, Tierarzt oder Wildgehege

· Die Umsetzung von Wildtieren in geeignete Gebiete